Software as a Service-Vertrag
zwischen
YilmazHummel GbR, Mühlenstraße 8A, 14167 Berlin
(im Folgenden „Provider“)
und
ihren Kunden
(im Folgenden „Kunde“)
(Provider und Kunde einzeln jeweils auch „Partei“ und gemeinsam „Parteien“)
§1 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche und zeitlich auf die Dauer des Vertrags begrenzte Gewährung der Nutzung der „Fillter“ Software (nachfolgend „Software“) durch Zugriff auf das Rechenzentrum des Providers über das Internet. Fillter ist ein virtueller Assistant mit Hilfe dessen Influencer:innen auf Social Media bessere, gefilterte Anfragen (für PR, bezahlte Kooperationen uvm.) von Partner:innen wie Marken, Agenturen und Presse erhalten können. Fillter stellt dafür eine personalisierte Domain mit einem Fragebogen zur Verfügung (z.B. https://go.fillter.me/felix) die Partner:innen hilft, bessere und zielgerichtetere Anfragen für die Influencer:innen zu stellen. Diese Domain verlinken Influencer:innen auf ihren Social Media Profilen.
(2) Dabei kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und der Partner:in nur zustande, sofern die Partner:in den Vertragsschluss ausdrücklich bestätigt. Über die Nutzung dieser Software hinaus kommt zwischen dem Provider und dem Kunden kein Vertrag zustande. Hinsichtlich eines etwaig zustande gekommenen Kooperationsvertrages hat sich der Kunde an die Partner:in zu halten.
§2 Leistungen des Providers; Software und Speicherplatz
(1) Der Provider stellt dem Kunden die Nutzung der Software am Routerausgang des jeweiligen Rechenzentrums des Providers („Übergabepunkt“) zur Verfügung. Die Software verbleibt jederzeit auf dem Server des Providers. Der Provider schuldet nicht die Gewährleistung der Datenverbindung zwischen dem Übergangspunkt und den IT-Systemen des Kunden. Es obliegt dem Kunden, die technischen Voraussetzungen zur Empfangnahme der Software am Übergabepunkt und ihrer Nutzung zu schaffen. Der Provider gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Software während der Dauer des Vertragsverhältnisses und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Der Funktionsumfang der Software ergibt sich aus Link.
(2) Der Provider gewährt dem Kunden die Nutzung der jeweils aktuellsten Version der Software für die vereinbarte Anzahl an berechtigen Nutzern über das Internet mittels Zugriff durch einen Browser. Der Provider wird dem Kunden spätestens zwei Wochen vor dem Zeitpunkt des Updates auf das Update hinweisen. Die Aktualisierung der Software erfolgt nur im Zeitraum zwischen 22:00 und 6:00 Uhr und nur, wenn sie dem Kunden zumutbar ist. Der Provider ist nicht verpflichtet, die Software während eines laufenden Aktualisierungsvorgangs zur Verfügung zu stellen.
(3) Der Kunde darf die zur Verfügung gestellte Software nur für sich selbst nutzen. Der Provider übermittelt dem Kunden nach Vertragsschluss unverzüglich in elektronischer Form die Zugangsdaten.
(4) Der Provider kann die Software jederzeit aktualisieren sowie weiterentwickeln und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. Der Provider wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden rechtzeitig notwendige Updates informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden, steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.
(5) Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet der Provider nicht, es sei denn die Parteien haben abweichendes vereinbart.
(6) Der Provider wird dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Daten vornehmen. Den Provider treffen jedoch keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich der Daten. Für eine ausreichende Sicherung der Daten ist der Kunde verantwortlich.
(7) Der Kunde bleibt Inhaber der auf den Servern des Providers abgelegten Daten und kann diese jederzeit herausverlangen.
§3 Nutzungsumfang und -rechte
(1) Eine physische Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht.
(2) Der Kunde erhält an der jeweils aktuellsten Version der Software einfache, d. h. nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Rechte die Software mittels Zugriff über einen Browser nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen zu nutzen.
(3) Der Kunde darf die Software nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal nutzen. Dem Kunden ist eine weitergehende Nutzung der Software nicht gestattet.
§4 Support
Der Provider richtet für Anfragen des Kunden zu Funktionen der Software einen Support-Service ein. Anfragen können nach Einloggen innerhalb der Software oder über die Startseite (Impressum) gestellt werden. Die Anfragen werden in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
§5 Service Levels; Störungsbehebung
(1) Der Provider gewährt eine Gesamtverfügbarkeit der Leistungen von mindestens 99 % im Monatsmittel in der Zeit zwischen 5 und 23 Uhr am Übergabepunkt.
(2) Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden, sämtliche Hauptfunktionen der Software zu nutzen. Wartungszeiten sowie Zeiten der Störung unter Einhaltung der Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Software. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente des Providers im Rechenzentrum maßgeblich.
(3) Der Kunde hat Störungen unverzüglich zu melden. Eine Störungsmeldung ist werktags (ausgenommen bundesweite Feiertage) zwischen 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr gewährleistet (Servicezeiten).
(4) Die Beseitigung von unerheblichen Störungen liegt im Ermessen des Providers.
(5) Etwaige sonstige gesetzliche Ansprüche des Kunden gegen den Provider bleiben unberührt.
§6 Zugriffsberechtigung
Der Kunde erhält eine Zugriffsberechtigung. Diese wird einem Benutzerkonto zugeordnet, welches der Kunde beim Registrierungsvorgang selbst erstellt. Benutzerkennung und Passwort kann durch den Kunden geändert werden, wobei Passwörter aus mindestens acht Zeichen, zusammengesetzt aus Groß- und Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen, bestehen müssen. Die Benutzerkennung muss aus einer gültigen E-Mail-Adresse bestehen, auf die der Kunde Zugriff hat. Der Mail-Server der Benutzerkennung muss einem Element einer von dem Provider geführten Liste entsprechen, d. h. die Registrierung von Nutzern ist nur möglich, wenn es sich um den Mail-Server des Kunden handelt. Dem Provider unbekannte Mail-Server-Adressen sind untersagt. Der Kunde darf Benutzerkennung und Passwort nur den berechtigten Personen mitteilen und ist ansonsten zur Geheimhaltung verpflichtet.
§7 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat die Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Der Kunde darf die Zugriffsdaten (Benutzerkennung und Passwörter) nicht an Dritte weitergeben. Ein unberechtigter Zugriff ist dem Provider unverzüglich mitzuteilen.
(2) Der Kunde hat in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen vorzunehmen.
§8 Gewährleistung
(1) Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung der Software gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB).
(2) Der Kunde hat dem Provider jegliche Mängel unverzüglich anzuzeigen.
(3) Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.
§9 Haftung
(1) Die Parteien haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung gemäß § 9 (1) haften die Parteien einander bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf, allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen schriftlich von einer Partei übernommene Garantien.
(4) § 9 gilt auch zu Gunsten von Mitarbeitern, Vertretern und Organen der Parteien.
§10 Rechtsmängel; Freistellung
(1) Der Provider gewährleistet, dass die Software keine Rechte Dritter verletzt. Der Provider wird dem Kunden von allen Ansprüchen Dritter wegen von ihm zu vertretender Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung der Software auf erstes Anfordern hin freistellen sowie die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung ersetzen. Der Kunde wird den Provider unverzüglich über Ansprüche von Dritten, die diese aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der Software gegen ihn geltend machen, informieren und ihm sämtliche erforderlichen Vollmachten erteilen und Befugnisse einräumen, um die Ansprüche zu verteidigen.
(2) Der Kunde sichert zu, dass die auf den Servern des Providers abgelegten Inhalte und Daten sowie dessen Nutzung und Bereitstellung durch den Provider, nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen. Der Kunde wird den Provider von Ansprüchen, die Dritte aufgrund eines Verstoßes gegen diese Ziffer geltend machen, auf erstes Anfordern freistellen.
§11 Vergütungs- und Zahlungsbedingungen
(1) Die Nutzung der Software ist während der geschlossenen Beta-Phase kostenfrei.
§12 Vertragslaufzeit und Beendigung
(1) Der Vertrag tritt mit erfolgter Registrierung durch den Kunden in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigen Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn mehrere Leistungsstörungen nacheinander aufgetreten sind, sofern der Provider dauerhaft nicht in der Lage ist, die Störungen vertragsgemäß zu beheben. Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform.
(4) Der Provider wird sämtliche auf seinen Servern verbleibende Daten des Kunden binnen drei Wochen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unwiederherstellbar löschen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder Pfandrechte an den Daten zugunsten des Providers bestehen nicht.
§13 Datenschutz; Geheimhaltung
(1) Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.
(2) Sofern und soweit der Provider im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden hat, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen und diesem Vertrag als Anlage beifügen. In diesem Fall wird der Provider die entsprechenden personenbezogenen Daten allein nach den dort festgehaltenen Bestimmungen und nach den Weisungen des Kunden verarbeiten.
(3) Der Provider verpflichtet sich, über alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnissen), die er im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Durchführung erfährt, Stilschweigen zu bewahren und diese nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind dabei solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Provider gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist. Der Provider verpflichtet sich, mit allen Mitarbeitern und Subunternehmern eine den vorstehenden Absatz inhaltgleiche Regelung zu vereinbaren.
§14 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien werden solche Regelungen durch wirksame und durchführbare Regelungen ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss möglichst gleichkommen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.
(2) Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen dieses Vertrags und seiner Anlagen bedürfen der Schriftform.
(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht).
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin.